Sie besteht aus der Messung der Sehschärfe (Fern- und Nahsicht), der Messung des Augeninnendrucks (um ein bereits existierendes Glaukom auszuschließen), einer gründlichen Untersuchung des vorderen Augenabschnitts (um eine Erkrankung der Hornhaut auszuschließen) und schließlich einer Augenhintergrunduntersuchung (um sich der Unversehrtheit der Netzhaut insbesondere der Gefäße der Netzhaut zu vergewissern, damit Unsicherheiten in Bezug auf die Wiederherstellung der Sehschärfe nach dem operativen Eingriff ausgeschlossen werden können).
Zusätzliche Untersuchungen sind beispielsweise:
ein Gesichtsfeld bei hohem Augeninnendruck
eine Netzhautangiographie bei Zweifeln an der Netzhautbeschaffenheit
eine Messung der Dichte der Hornhautendothelzellen
Bei dieser Untersuchung wird die Stärke der künstlichen Linse berechnet, die die erkrankte Linse ersetzen soll. Mit dieser Biometrie wird die axiale Länge des Auges gemessen und mit Hilfe von Computerprogrammen wird die Stärke des Implantats bestimmt.
Notwendig und obligatorisch: dadurch können das geeignete Anästhesie-Verfahren gewählt und allgemeine Kontraindikationen ausgeschlossen werden. Vor der Operation erhalten die Patienten bestimmte Anweisungen. Ihnen wird eine Akte ausgehändigt, die einen "Beförderungsschein" und ein Rezept zur Beschaffung der notwendigen Medikamente nach der Operation in einer Apotheke enthält, sowie die zu unterzeichnende Einverständniserklärung und ggf. ein Beleg für eine Pflegebetreuung.